Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Anmeldung
Der Teilnehmer / Auftraggeber bucht ein Seminar gemäß dem aktuellen Programm zu den dort angegebenenBedingungen (Seminargebühren, Dauer, Inhalte).
Die Anmeldung kann schriftlich mit unserem Anmeldeformular schriftlich, per Mail oder auch über unsere
Homepage (www.muenchner-fuehrungswerkstatt.de) erfolgen. Liegt kein Anmeldeformular vor, schicken wir es Ihnen gerne zu
oder Sie laden es sich von unserer Homepage herunter. Sie erhalten kurzfristig Bestätigung und Rechnung für die
Teilnahme am Seminar.
2. Rücktritt durch den Teilnehmer / Auftraggeber, Stornogebühren
Der Rücktritt vom Seminar ist nur in Schriftform - auch per Telefax und E-Mail möglich. Der Rücktritt kannkostenfrei, ohne Angabe von Gründen, bis 14 Tage vor Seminarbeginn erfolgen. Sollten Sie kurzfristiger absagen,
entstehen Stornogebühren:
• Im Falle eines Rücktritts innerhalb von 14 bis 7 Tagen vor Seminarbeginn, entsteht eine Stornogebühr in Höhe
von 30% der Seminargebühr pro Teilnehmer.
• Im Falle eines Rücktritts innerhalb von weniger als 7 Tagen vor Seminarbeginn entsteht eine Stornogebühr in
Höhe von 100% der Seminargebühr pro Teilnehmer.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittserklärung fällt die volle Seminargebühr pro Teilnehmer an.
Stornogebühren entstehen nicht, wenn ein Ersatzteilnehmer in das Vertragsverhältnis eintritt. Das Recht zur
außerordentlichen Kündigung gemäß §626 BGB bleibt unberührt.
3. Ausfall von Seminaren, Rückerstattung
a) Der Veranstalter behält sich die Absage eines Seminares vor, falls 5 Tage vor Seminarbeginn nichtdie notwendige Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Sofern nicht anders bestimmt, ist eine Mindestteilnehmerzahl
von 6 Teilnehmern erforderlich. Bei einem krankheitsbedingten Ausfall des/r Referenten oder in Fällen höherer
Gewalt, welche die Durchführung eines Seminares nicht nur erschweren, sondern undurchführbar machen, behält
sich der Veranstalter das Recht vor, auch kurzfristiger abzusagen.
b) Rückerstattung der Seminargebühr
Fällt ein Seminar wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen aus, werden wir den Teilnehmer /
Auftraggeber kurzfristig informieren. Die bereits geleistete Seminargebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
Eine Rückerstattung von Seminargebühren bei Verhinderung des Teilnehmers an einzelnen Tagen ist nicht möglich.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Der Auftraggeber / Teilnehmer erhält eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die Seminargebühr ist vorBeginn des Seminares zu entrichten.
5. Haftung und Schadensersatz und Verjährung
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadenersatzansprüche, die aufVorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Unternehmens, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen oder
wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesen Fällen ist aber die Schadenersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Soweit
eine Haftung vom Auftraggeber ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen. In allen Fällen, außer bei Personenschäden, verjähren die Ansprüche
wegen leichter Fahrlässigkeit nach einem Jahr.
6. Datenschutz
Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden - unter Berücksichtigung der gesetzlichenDatenschutzbestimmungen- elektronisch für interne Zwecke gespeichert.
Der Auftraggeber / Teilnehmer erteilt mit seiner Anmeldung seine Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen
vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten. Die gespeicherten
Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
7. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht wirksam, unvollständig, lückenhaft oder anfechtbar sein, so wirddadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall wechselseitig schon jetzt, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung
eine solche neue Vereinbarung zu treffen, die wirksam ist und die ihrem Vertragswillen am nächsten kommt.
Gleiches gilt für den Fall einer ergänzungsbedürftigen Lücke.